Satzung des FC BAYERN MÜNCHEN - Fanclubs "LedderbüXXen e. V."

 

§ 1 Name und Sitz
Der Name des FC BAYERN-Fanclubs lautet "LedderbüXXen e. V.".

Der Sitz des Fanclubs ist Zeven.

 

§ 2 Zweck
Der Fanclub soll den Zusammenhalt der FC BAYERN-Fans im Landkreis Rotenburg/Wümme stärken. Die Mitglieder stehen als "Botschafter" des FC BAYERN in der Öffentlichkeit und sind sich dieser Aufgabe durch ihr Auftreten stets bewusst. Der FC BAYERN soll durch den Fanclub fair unterstützt werden und dabei soll ein positives Erscheinungsbild im Vordergrund stehen.

 

Es werden gemeinsame Veranstaltungen, insbesondere der Besuch von Sportveranstaltungen und Treffen, durchgeführt sowie der freundschaftliche Kontakt zu anderen Fanclubs des FC BAYERN gesucht und gepflegt. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen oder politischen Interessen und ist unabhängig von Dritten; er ist nicht gemeinnützig.

 

§ 3 Mitgliedschaft


a) Erwerb:
Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung gegenüber einem Präsidiumsmitglied oder mit dem im Internetauftritt des Fanclubs bereitstehenden Formular beantragen. Das Präsidium kann natürliche Personen zu “Ehrenmitgliedern” benennen.

 

b) Zulassung durch das Präsidium:
Wird dem Beitrittsantrag nicht innerhalb von 1 Monat schriftlich durch das Präsidium widersprochen, ist der Beitretende als Mitglied zugelassen und die Mitgliedschaft von unbeschränkter Dauer. Die Satzung ist dem neuen Mitglied unverzüglich auszuhändigen, zu übersenden oder elektronisch bereitzustellen (z. B. als pdf).

 

c) Ablehnung durch das Präsidium:
Liegt im Verhalten des Beitretenden ein Anlass begründet, der dem Zweck des Fanclubs entgegensteht, kann das Präsidium den Beitritt - unter Nennung der Ablehnungsgründe - verweigern.

 

d) Widerspruch:
Ist der Beitretungswillige mit der Entscheidung des Präsidiums nicht einverstanden, kann er beantragen, dass bei der nächsten Mitgliederversammlung über seinen Beitrittswunsch und die Versagungsgründe bzw. die Ablehnung durch das Präsidium Stellung bezogen wird und eine Abstimmung darüber stattfindet.

 

e) Ausscheiden:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitgliedes oder durch Auflösung des Fanclubs. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gegenüber einem Präsidiumsmitglied zu erklären.

 

f) Ausschluss:
Über den Ausschluss aus dem Fanclub entscheidet das Präsidium mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr orientiert sich an einer Bundesligasaison und dauert vom 01.07. bis zum 30.06. des Folgejahres.

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres erhoben. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Eine Rückerstattung der Beiträge (z.B. bei Kündigung oder Ausschluss) erfolgt grundsätzlich nicht.

 

§ 6 Rechte der Mitglieder
Jedem Mitglied steht das Recht zu, an allen Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für die jährlich durchzuführende Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung steht allen anwesenden Mitgliedern ein unbeschränktes Auskunftsrecht gegenüber dem Präsidium zu. 

 

§ 7 Abstimmungen und Wahlen; Stimmrechte
Die Wahlen bzw. Abstimmungen erfolgen in offener Abstimmung mittels Handheben. In der Mitgliederversammlung steht jedem volljährigen Mitglied eine Stimme zu. Die Vertretung nicht anwesender oder nicht volljähriger Mitglieder ist nicht zulässig. 

 

§ 8 Organe des Fanclubs


a) die Mitgliederversammlung:
Sie hat einmal jährlich auf schriftliche Einberufung durch das Präsidium stattzufinden. In der Einladung sind die wesentlichen Tagesordnungspunkte bekannt zu machen. Die Einladung hat mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich zu erfolgen.

 

b) dem Präsidium:
Das Präsidium besteht aus dem:


- Präsidenten
- 1. Vize-Präsidenten

- 2. Vize-Präsidenten

- Geschäftsführer

- Mediendirektor

- Schatzmeister

- Sportdirektor
- Teammanager.

 

Das Präsidium wird jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme ihrer Wahl und endet spätestens mit der Neuwahl einer anderen Person in das betreffende Amt. Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, wird der Verein durch die verbleibenden Präsidiumsmitglieder fortgeführt. Sinkt die Zahl der verbleibenden Präsidiumsmitglieder auf 3 oder weniger, ist innerhalb von einem Monat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.



§ 9 Aufgaben der Organe


a) Mitgliederversammlung :
- Wahl, Entlastung oder Abberufung aller oder einzelner Präsidiumsmitglieder
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes durch das Präsidium
- Entgegennahme des Kassenprüfungsberichtes und Bestellung eines neuen Kassenprüfers
- Abstimmungen über Satzungsänderungen (2/3-Mehrheit)
- Beschluss über die Auflösung des Fanclubs (3/4-Mehrheit).

 

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit  der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst, sofern keine anderen Mehrheiten erforderlich sind. Über die jährliche Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll zu führen und innerhalb eines Monats von allen in der Versammlung anwesenden Präsidiumsmitgliedern zu unterzeichnen. Der Bericht des bei der vorherigen Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfers ist in das Protokoll aufzunehmen.

 

b) Präsidium :
Das Präsidium hat auf die Einhaltung der satzungsmäßigen Regelungen zu achten. Insbesondere hat es folgende Aufgaben untereinander abzustimmen und zu verteilen :
- Planung von Aktivitäten, Veranstaltungen oder Feiern
- Einberufung und Durchführung der jährlichen Mitgliederversammlung
- Abgabe Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Geschäftsjahr
- Öffentlichkeitsarbeit und Information der Mitglieder
- Einzug und Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
- Erstattung Kassenbericht und Offenlegung der Finanzen
- Kontaktaufnahme mit anderen Fanclubs
- Verwaltung der Mitgliederunterlagen (Beitritte, Satzungen, Mitgliederlisten)
- Anmeldungen zum Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht
- Abstimmung über den Ausschluss eines Mitgliedes
- Ansprechpartner für die Fanclub-Betreuung durch den FC BAYERN MÜNCHEN
- Bestellung und Verteilung von Fanclubartikeln.

 

§ 10 Vertretungsberechtigung, Willensbildung im Präsidium, Protokollierung:


a) Vertretungsberechtigung:
Jedes Präsidiumsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

 

b) Willensbildung im Präsidium:
Die Willensbildung im Präsidium erfolgt mit einfacher Mehrheit, bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mitwirkt.

 

c) Protokollierung der Präsidiumsbeschlüsse:
Die Beschlüsse sind zu protokollieren und von den an der Beschlussfassung beteiligten Präsidiumsmitgliedern spätestens bei der nächsten Präsidiumssitzung zu unterzeichnen. Wird über die Angelegenheit eines Präsidiums-Mitglieds beraten, so hat es sich seiner Stimme zu enthalten. Es ist vor der Abstimmung anzuhören.

 

§ 11 Auflösung des Fanclubs
Sofern die Mitgliederzahl unter 7 sinkt, ist innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Über die Verwendung des ggf. vorhandenen Vermögens hat diese Mitgliederversammlung zu entscheiden.

 

§ 12 Salvatorische Klauseln
Sollten einzelne oder sämtliche Satzungsregelungen gegen Rechtsvorschriften verstoßen, regeln sich diese nichtigen Klauseln nach dem Sinn der Vorschriften des BGB, insbesondere nach den Vorschriften über die Vereine. Die anderen Satzungsregelungen bleiben von dieser Unwirksamkeit unberührt.

 

Sittensen, den 09. November 2013